Transparent von Anfang an

Ablauf und Kosten

Hier findest du die organisatorischen Rahmendaten zu Kontaktaufnahme, Behandlung, Kosten und möglichem Kostenzuschuss.

Schritt für Schritt

Vom ersten Kontakt zur Behandlung

Du musst beim ersten Kontakt noch keine fertige Erklärung für deine Situation haben. Du wählst selbst, ob du zunächst schreiben, telefonieren oder einen persönlichen Termin anfragen möchtest.

  1. Kontakt

    Schriftlich, telefonisch oder mit einer direkten Terminanfrage.

  2. Passung klären

    Wir besprechen erste Fragen und ob mein Angebot zu deiner Situation passt.

  3. Weitere Schritte

    Wir vereinbaren gemeinsam das weitere Vorgehen.

Vertraulicher Rahmen

Verschwiegenheit

Als Klinischer Psychologe unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Was du mir im Rahmen der Behandlung oder Beratung anvertraust, wird vertraulich behandelt.

Klare Rahmenbedingungen

Dauer und Kosten

Unverbindliches Kennenlernen
Kurzer unverbindlicher Austausch · kostenlosDas unverbindliche Kennenlernen dient einem ersten persönlichen Eindruck und der Klärung organisatorischer Fragen.
Erstgespräch & Behandlungseinheit
50 Minuten · 130 EuroMögliche Kostenzuschüsse: ÖGK 33,70 Euro · BVAEB 50,20 Euro · SVS 50,00 Euro. Voraussetzungen und Ablauf ansehen.
Häufigkeit und Dauer
Wir besprechen gemeinsam, wie oft und wie lange die Behandlung stattfindet.
Aufsuchende Termine
Nach persönlicher VereinbarungAufsuchende Termine können gezielt in die Behandlung einbezogen werden. Je nach Distanz können zusätzliche Fahrtkosten entstehen.
Online-Einheiten
Nach VereinbarungOnline-Einheiten sind in geeigneten Ausnahmefällen und nach vorheriger persönlicher Vereinbarung möglich.
Terminabsage
Bis 24 Stunden vorher kostenlosBei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten für die vereinbarte Einheit verrechnet.

Möglicher Kostenzuschuss

Rückerstattung durch die Krankenversicherung

Für klinisch-psychologische Behandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.

Kostenzuschuss beantragen – so funktioniert es
  1. Versicherungsträger klären

    Erkundige dich möglichst vor Beginn der Behandlung bei deiner Krankenversicherung nach den aktuellen Voraussetzungen, der Höhe des Zuschusses und dem vorgesehenen Einreichungsweg.

  2. Ärztliche Bestätigung einholen

    Vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung benötigst du für die Krankenversicherung eine ärztliche Bestätigung. Dabei handelt es sich nicht um eine Überweisung: Bestätigt wird, dass die gesetzlich vorgesehene ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Das entsprechende Formular kann ich dir mitgeben.

  3. Honorarnote bezahlen

    Für die Einreichung wird üblicherweise eine detaillierte und bezahlte Honorarnote benötigt. Je nach Zahlungsweise kann zusätzlich ein Zahlungsnachweis erforderlich sein.

  4. Unterlagen einreichen

    Reiche die Honorarnote, den Zahlungsnachweis, die ärztliche Bestätigung und gegebenenfalls das Formular deines Versicherungsträgers über den dort vorgesehenen Weg ein.

  5. Weitere Einheiten rechtzeitig beantragen

    Wenn eine längere Behandlung vorgesehen ist und der Kostenzuschuss über zehn Einheiten hinaus beantragt werden soll, ist vor der 11. Einheit ein Verlängerungsansuchen erforderlich. Das dafür notwendige Formular wird von mir ausgefüllt und mit dir besprochen; anschließend reichst du es bei deiner Sozialversicherung ein. Aktuelle BÖP-Informationen zum Kostenzuschuss.

Was bekommst du von mir?

  • eine detaillierte Honorarnote
  • das Formular für die ärztliche Bestätigung zur Vorlage bei deiner Ärztin oder deinem Arzt
  • bei Bedarf den von mir auszufüllenden Antrag für weitere Behandlungseinheiten
  • eine Orientierung, welche Unterlagen du bei deinem Versicherungsträger einreichst

Kostenzuschüsse 2026

Für klinisch-psychologische Behandlung pro Einheit

ÖGK
33,70 EuroOffizielle Tarifgrundlage
BVAEB
50,20 EuroOffizielle Tarifinformation
KFA Wien
Derzeit keine KostenerstattungDie KFA Wien führt klinisch-psychologische Behandlung derzeit nicht als Kassenleistung. Information der KFA Wien

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Schriftliche Anfragen beantworte ich meist innerhalb von 24h.