Transparent von Anfang an
Ablauf und Kosten
Hier findest du die organisatorischen Rahmendaten zu Kontaktaufnahme, Behandlung, Kosten und möglichem Kostenzuschuss.
Schritt für Schritt
Vom ersten Kontakt zur Behandlung
Du musst beim ersten Kontakt noch keine fertige Erklärung für deine Situation haben. Du wählst selbst, ob du zunächst schreiben, telefonieren oder einen persönlichen Termin anfragen möchtest.
Kontakt
Schriftlich, telefonisch oder mit einer direkten Terminanfrage.
Passung klären
Wir besprechen erste Fragen und ob mein Angebot zu deiner Situation passt.
Weitere Schritte
Wir vereinbaren gemeinsam das weitere Vorgehen.
Vertraulicher Rahmen
Verschwiegenheit
Als Klinischer Psychologe unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Was du mir im Rahmen der Behandlung oder Beratung anvertraust, wird vertraulich behandelt.
Klare Rahmenbedingungen
Dauer und Kosten
- Unverbindliches Kennenlernen
- Kurzer unverbindlicher Austausch · kostenlosDas unverbindliche Kennenlernen dient einem ersten persönlichen Eindruck und der Klärung organisatorischer Fragen.
- Erstgespräch & Behandlungseinheit
- 50 Minuten · 130 EuroMögliche Kostenzuschüsse: ÖGK 33,70 Euro · BVAEB 50,20 Euro · SVS 50,00 Euro. Voraussetzungen und Ablauf ansehen.
- Häufigkeit und Dauer
- Wir besprechen gemeinsam, wie oft und wie lange die Behandlung stattfindet.
- Aufsuchende Termine
- Nach persönlicher VereinbarungAufsuchende Termine können gezielt in die Behandlung einbezogen werden. Je nach Distanz können zusätzliche Fahrtkosten entstehen.
- Online-Einheiten
- Nach VereinbarungOnline-Einheiten sind in geeigneten Ausnahmefällen und nach vorheriger persönlicher Vereinbarung möglich.
- Terminabsage
- Bis 24 Stunden vorher kostenlosBei einer späteren Absage werden 50 % der Kosten für die vereinbarte Einheit verrechnet.
Möglicher Kostenzuschuss
Rückerstattung durch die Krankenversicherung
Für klinisch-psychologische Behandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Kostenzuschuss beantragen – so funktioniert es
Versicherungsträger klären
Erkundige dich möglichst vor Beginn der Behandlung bei deiner Krankenversicherung nach den aktuellen Voraussetzungen, der Höhe des Zuschusses und dem vorgesehenen Einreichungsweg.
Ärztliche Bestätigung einholen
Vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung benötigst du für die Krankenversicherung eine ärztliche Bestätigung. Dabei handelt es sich nicht um eine Überweisung: Bestätigt wird, dass die gesetzlich vorgesehene ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Das entsprechende Formular kann ich dir mitgeben.
Honorarnote bezahlen
Für die Einreichung wird üblicherweise eine detaillierte und bezahlte Honorarnote benötigt. Je nach Zahlungsweise kann zusätzlich ein Zahlungsnachweis erforderlich sein.
Unterlagen einreichen
Reiche die Honorarnote, den Zahlungsnachweis, die ärztliche Bestätigung und gegebenenfalls das Formular deines Versicherungsträgers über den dort vorgesehenen Weg ein.
Weitere Einheiten rechtzeitig beantragen
Wenn eine längere Behandlung vorgesehen ist und der Kostenzuschuss über zehn Einheiten hinaus beantragt werden soll, ist vor der 11. Einheit ein Verlängerungsansuchen erforderlich. Das dafür notwendige Formular wird von mir ausgefüllt und mit dir besprochen; anschließend reichst du es bei deiner Sozialversicherung ein. Aktuelle BÖP-Informationen zum Kostenzuschuss.
Was bekommst du von mir?
- eine detaillierte Honorarnote
- das Formular für die ärztliche Bestätigung zur Vorlage bei deiner Ärztin oder deinem Arzt
- bei Bedarf den von mir auszufüllenden Antrag für weitere Behandlungseinheiten
- eine Orientierung, welche Unterlagen du bei deinem Versicherungsträger einreichst
Kostenzuschüsse 2026
Für klinisch-psychologische Behandlung pro Einheit
- ÖGK
- 33,70 EuroOffizielle Tarifgrundlage
- BVAEB
- 50,20 EuroOffizielle Tarifinformation
- SVS
- 50,00 EuroOffizielle Tarifgrundlage
- KFA Wien
- Derzeit keine KostenerstattungDie KFA Wien führt klinisch-psychologische Behandlung derzeit nicht als Kassenleistung. Information der KFA Wien
Möchtest du einen Termin ausmachen oder hast du noch Fragen?
Schriftliche Anfragen beantworte ich meist innerhalb von 24h.